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Kindergeld

Mit der Geburt eines Kindes steht den Eltern Kindergeld zu. Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Familienkasse. Die Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angeschlossen. Das Kindergeld ist zur finanziellen Absicherung des Kindes gedacht und wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Normalerweise endet der Kindergeldbezug, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Es gibt die Möglichkeit, das Kindergeld länger zu beziehen. Die maximale Altersgrenze liegt allerdings bei 25 Jahren.

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BAföG

Kann ein Schüler oder Student nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen, greift das BAföG. Die Unterstützung soll auch finanzschwachen Menschen helfen, ihren Traum vom optimalen Beruf zu verwirklichen. Das BAföG splittet sich zur Hälfte in eine öffentliche Förderung und zur Hälfte in ein 0 %-Darlehn. Hat jemand die Förderung erst nach März 2001 beantragt, muss aber nur ein Maximalbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Diese Regelungen gelten für Studenten. Werden Schüler unterstützt, muss nichts zurückgezahlt werden.

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Studienabbruch

Ist ein Student unzufrieden und kommt einfach nicht weiter, gilt es, alle Möglichkeiten und Alternativen abzuchecken. Wenn nichts Erfolg verspricht, ist ein Studienabbruch die letzte Möglichkeit. Ein Studienabbruch ist keine Seltenheit. Ein Drittel der Studenten entscheiden sich zu diesem großen Schritt, wie in einer Studie belegt wurde.

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Stipendien

Besondere Leistung wird auch besonders gefördert. Ein Stipendium ist eine sehr gute Finanzierungsmöglichkeit. Die Stiftungen, die Stipendien anbieten, sind unterschiedlicher Natur. Zumeist handelt es sich um politische oder kirchliche Einrichtungen.

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Studium finanzieren

Nach dem Abitur möchten viele Schüler studieren. Da es im Studium aber keine Vergütung gibt, gilt es diese Zeit zu finanzieren. Es ist ein Glücksfall, dass fast alle Studiengebühren an staatlichen Unis abgeschafft wurden. Nur in Bayer gibt es noch Gebühren. Studenten müssen also die Semesterbeiträge und ihre alltäglichen Kosten aufbringen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Zeit finanziell zu überbrücken.

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Wartesemester

Gewisse Studienfächer sind überlaufen, so z.B. BWL, Rechtswissenschaften, Medizin oder Psychologie. In diesen Fällen kommt es zu Wartesemestern. Welche Studenten aufgenommen werden, geht zusätzlich auch nach dem Auswahlverfahren der Hochschule und den Numerus Clausus.

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Rechte der Auszubildenden

Welche Rechtsgrundlage für einen Auszubildenden gilt, hängt von seinem Alter ab. Während Azubis über 18 dem Arbeitsrecht unterliegen, gilt für Jugendliche unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Die Vergütung während der Ausbildung

In der betrieblichen Ausbildung gibt es eine Vergütung. So fließt schnell das erste eigene Geld aufs Konto. Die Höhe der Zahlung richtet sich zum einen nach dem Ausbildungsbetrieb, zum anderen nach dem Ausbildungsjahr. Schüler, die sich für diesen Weg entscheiden, sind demnach schnell finanziell unabhängig.

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Berufsfachschule

Die Berufsfachschule ist in die Berufsschule integriert. In der Berufsschule findet der ergänzende Unterricht zur betrieblichen Ausbildung statt. Die Berufsfachschule bietet eine schulische Vollzeitausbildung an. Die Schüler wählen verschiedene Bildungsgänge aus. Die Ausbildungszeit umfasst zwischen einem und drei Jahren.

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