Noten ausgleichen und verbessern: Was geht, was nicht

Noten ausgleichen - Das Symbol der Waage besteht aus Steinen auf dem Felsbrocken

Lesezeit: 6 Min

Wer kennt es nicht – das Noten-Jonglieren, damit die Versetzung klappt. Wer eine schlechte Note durch gute Zensuren in anderen Fächern ausgleichen möchte, sollte sich aber mit den Regelungen auskennen. Es ist leider erst im Gymnasium in der Oberstufe möglich, Fächer nach eigenen Stärken auszuwählen. In der Zeit davor gilt es also, für die Versetzung in die nächste Klasse zu agieren.

Übersicht

Häufigste Fragen

Kann man zwei Fünfen ausgleichen?

Sollten im Zeugnis zwei 5en oder eine 6 stehen, so wird die Ausgleichsregelung angewandt. 
Das bedeutet, dass jede 5 durch eine 3 bzw. die 6 durch eine 2 oder zwei 3en ausgeglichen werden kann.

Kann man mit einer 5 in einem Hauptfach bzw. Kernfach  sitzenbleiben?

In der Regel bleibt man sitzen, wenn mehrere 5en auf dem Zeugnis stehen oder eine 5 in einem Hauptfach nicht mit einer besseren Note ausgeglichen werden kann. Die Versetzungsregeln sind je nach Bundesland und Schulform verschieden. Der einfachste Weg ist auf deine Schule bzw. den Fachlehrer zuzugehen und nach Möglichkeiten zu fragen.

Liste mit Empfehlungen für einen gelingenden Notennausgleich (langfristig).

  1. Regelmäßiges Lernen: Setzen Sie sich einen festen Zeitplan für das Lernen und halten Sie sich daran.
  2. Zusammenarbeit mit Klassenkameraden: Teilen Sie Ihr Wissen und lernen Sie gemeinsam mit Klassenkameraden.
  3. Klare Ziele setzen: Setzen Sie sich klare Ziele für jede Prüfung und arbeiten Sie darauf hin.
  4. Üben, üben, üben: Üben Sie häufig für Prüfungen und nutzen Sie Übungsfragen und Tests.
  5. Lehrer um Hilfe bitten: Fragen Sie Ihre Lehrer um Hilfe, wenn Sie Schwierigkeiten bei einem bestimmten Thema haben.
  6. Außerschulische Aktivitäten reduzieren: Verringern Sie Ihre außerschulischen Aktivitäten, um mehr Zeit für das Lernen zu haben.
  7. Pausen machen: Machen Sie regelmäßig Pausen, um Ihren Geist zu erfrischen und konzentriert zu bleiben.
  8. Interesse zeigen: Zeigen Sie Interesse an den Fächern, die Sie lernen, und lesen Sie auch darüber hinaus.
  9. Positive Einstellung: Halten Sie eine positive Einstellung und denken Sie daran, dass Sie es schaffen können.
  10. Belohnungssystem: Belohnen Sie sich für Ihre Bemühungen und Ihre Fortschritte.

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Wer kennt es nicht – das Noten-ausgleichen und Jonglieren, damit die Versetzung klappt. Wer eine schlechte Note durch gute Zensuren in anderen Fächern ausgleichen möchte, sollte sich aber mit den Regelungen auskennen. Es ist leider erst im Gymnasium in der Oberstufe möglich, Fächer nach eigenen Stärken auszuwählen. In der Zeit davor gilt es also, für die Versetzung in die nächste Klasse zu agieren.

Die Bestimmungen für den Notenausgleich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Des Weiteren kommt es auf die Schulform und das Fach an. Zwar ist eine Versetzung nicht unbedingt gefährdet, wenn ein „mangelhaft“ oder „ungenügend“ auf dem Zeugnis erscheint. Es macht aber Sinn, diese Noten auszugleichen.

Grundsätzlich gilt:  Eine Sechs kann durch eine Eins oder zwei Zweien und eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien ausgeglichen werden. Eine Sechs muss zudem vor einer Fünf ausgeglichen werden.

Noten ausgleichen im Gymnasium

Da die Schulform Einfluss auf den Notenausgleich hat, sollten wir jede Schulform durchleuchten. Schüler haben nicht in jedem Bundesland den Anspruch darauf, Noten auszugleichen. In Bayern kann der Notenausgleich zum Beispiel anerkannt werden, muss aber nicht. In Baden-Württemberg sieht es so aus, dass eine gute Note in einem Hauptfach eine schlechte Zensur – ebenfalls in einem Hauptfach – ausgleicht. Mit guten Noten in Nebenfächern kann eine schlechte Hauptfachnote nicht ausgeglichen werden. Innerhalb der Nebenfächer ist ein Ausgleich allerdings durchaus möglich. In NRW sieht es wieder anders aus. Hier können Schüler sogar zwei „mangelhaft“ durch eine Drei in Kombination mit einer Nachprüfung ausgleichen.

Schlechte Zensuren in der Realschule ausgleichen

Die Bestimmungen von Gymnasien und Realschulen sind häufig ähnlich. Baden-Württemberg ermöglicht es, zwei Fünfer durch zwei Zweier, jeweils in Hauptfächern, auszugleichen. Es gibt in beiden Schulformen besondere Regelungen für Nebenfächer wie Kunst, Sport oder Musik. Auch Bayern gewährt die Möglichkeit, zwei „mangelhaft“ oder ein „ungenügend“ auszugleichen. Ein „ungenügend“ im Fach Deutsch kann allerdings nicht ausgeglichen werden. Für den Schüler gilt jedoch, dass er sich auf jeden Fall bezüglich der Versetzungsordnung seines Bundeslandes informieren muss.

Der Ausgleich an Hauptschulen

Hauptschulen zeigen in Bezug auf den Notenausgleich mehr Toleranz. Hessen bietet zum Beispiel den Ausgleich einer Sechs in einem Hauptfach durch eine Drei in einem anderen Hauptfach. Ebenso können zwei Fünfer durch zwei Dreier ausgeglichen werden. Die Grenze für den Notenausgleich ist jedoch auch hier deutlich gesetzt. Steht ein Schüler in mehr als drei Fächern schlechter als „ausreichend“, ist ein Ausgleich nicht möglich. Baden-Württemberg hat wieder andere Regelungen. Hier reich eine Eins oder zwei Zweier, um eine Sechs wiedergutzumachen.

Kein Erfolg mit dem Notenausgleich? Ausnahmen bestätigen die Regel!

Es ist nicht immer so, dass ein Schüler das Jahr wiederholen muss, wenn er den Notenausgleich nicht schafft. Eine Versetzung auf Probe ist z.B. eine Möglichkeit. Diese kann durch die Klassenkonferenz beschlossen werden. Entwickelt sich der betreffende Schüler positiv, kann er in der Folgeklasse bleiben. Ist er mit dem neuen Stoff überfordert, wiederholt der die letzte Klasse. Berlin bietet eine Kompromisslösung für Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind. Haben diese seit höchstens zwei Jahren eine deutschsprachige Klasse besucht, bleiben die Deutschnoten erst einmal unberücksichtigt.

In den Bundesländern gibt es Vorschriften zum Notendurchschnitt. Diese Regelungen werden aber ggfs. durch andere Einzelvorschriften verändert. Der Notendurchschnitt ist also nicht zwingend ausschlaggebend.

Links zu Versetzungs-Ordnung, Notenausgleich & Schulgesetz

Baden-Württemberg Link
Bayern Link
Berlin Link
Brandenburg Link
Bremen Link
Hamburg Link
Hessen Link
Mecklenburg-Vorpommern Link
Niedersachsen Link
Nordrhein-Westfalen Link
Rheinland-Pfalz Link
Saarland Link
Sachsen Link
Sachsen-Anhalt Link
Schleswig-Holstein Link
Thüringen Link

Tipp:  Vorausschauend handeln

Es ist natürlich die beste Variante, wenn Schüler erst gar keine schlechten Noten ausgleichen müssen. Zeigen sich Defizite, kann gleich entgegengewirkt werden. Nachhilfe ist eine sehr gute Möglichkeit, das Problem zu vermeiden. Die Kinder werden früh genug aufgebaut und gefördert.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Versetzung ist gefährdet, sollten sich Eltern umgehend über die Bestimmungen ihres Bundeslandes informieren. Google hilft mit Suchbegriffen wie „Schulgesetz“ oder „Versetzungsordnung“, jeweils in Kombination mit dem betroffenen Bundesland und der Schulform.

Die Schulen sind in der Regel aber auch gern behilflich, Eltern und Schüler entsprechend zu beraten. Hier ist der Vorteil, dass die Lehrer das Kind auch kennen und eventuell individuelle Ratschläge geben können.

Fazit

Geht es um die Versetzung, müssen sich Betroffene über die Versetzungsordnung ihres Bundeslandes und die jeweilige Schulform informieren. Ein Notenausgleich ist in vielen Fällen möglich. Besondere Bestimmungen sollten berücksichtigt werden. Schule und Internet helfen bei der Informationsbeschaffung.

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