BAföG

Kann ein Schüler oder Student nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen, greift das BAföG. Die Unterstützung soll auch finanzschwachen Menschen helfen, ihren Traum vom optimalen Beruf zu verwirklichen. Das BAföG splittet sich zur Hälfte in eine öffentliche Förderung und zur Hälfte in ein 0 %-Darlehn. Hat jemand die Förderung erst nach März 2001 beantragt, muss aber nur ein Maximalbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Diese Regelungen gelten für Studenten. Werden Schüler unterstützt, muss nichts zurückgezahlt werden.

Durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden junge Menschen während der Schul- und Studienzeit finanziell unterstützt.

Kann ein Schüler oder Student nicht allein für seinen Lebensunterhalt aufkommen, greift das BAföG. Die Unterstützung soll auch finanzschwachen Menschen helfen, ihren Traum vom optimalen Beruf zu verwirklichen. Das BAföG splittet sich zur Hälfte in eine öffentliche Förderung und zur Hälfte in ein 0 %-Darlehn. Hat jemand die Förderung erst nach März 2001 beantragt, muss aber nur ein Maximalbetrag von 10.000 Euro zurückgezahlt werden. Diese Regelungen gelten für Studenten. Werden Schüler unterstützt, muss nichts zurückgezahlt werden.

Rechtzeitig den Antrag stellen

Zwar ist die Antragstellung kein leichtes Unterfangen, aber die Mühe lohnt sich in der Regel. Der Antragsteller muss sich durch einige Vordrucke arbeiten sowie diverse Nachweise erbringen. Im Formular werden Angaben zu den persönlichen Daten und zum Bildungswerdegang verlangt. Nachweise müssen selbstverständlich über die finanziellen Gegebenheiten erbracht werden. Der Antrag kann online heruntergeladen werden. Es gibt ein Ergänzungsblatt, auf dem wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Vordrucke gegeben werden. Spezielle Formulare gibt es zusätzlich, wenn ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt wird oder für ausländische Menschen.

Die Antragstellung sollte auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen. Zwei Monate Vorlauf sind ratsam. Da sehr viele Anträge gestellt werden, nimmt die Bearbeitung entsprechend Zeit in Anspruch. Sehr wichtig ist bei Einreichung des Antrags, dass die Formulare zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen vollständig sind. Die Immatrikulation kann ggfs. auch später nachgereicht werden. Nur bei frühzeitiger Antragstellung kann sichergestellt werden, dass die Zahlungen pünktlich beginnen. Klappt es mit der Bearbeitung nicht pünktlich, wird das BAföG auch nachgezahlt und zwar rückwirkend zum Semesterbeginn.

Verändern sich die finanziellen Verhältnisse gravierend, während der Antrag noch läuft, kann ein Aktualisierungsantrag nachgereicht werden. Die BAföG-Zahlung erhöht sich dann entsprechend.

Wie hoch ist die BAföG-Leistung?

Natürlich ist die Höhe der Zahlung individuell verschieden. Sie setzt sich auf den Bausteinen

  • Grundbedarf
  • Pflegeversicherungs- und Krankenversicherungszuschlag
  • Wohnpauschale

Zusammen. Für im Inland lebende Studierende ohne Kinder, die allein leben, liegt der Höchstbetrag bei 670 Euro. Leben Kinder im Haushalt, gibt es für das erste Kind 113 Euro und pro weiteres Kind 85 Euro.

Der Grundbedarf differiert auch ein wenig. Es kommt darauf an, welche Ausbildung der Studierende genießt und in welcher Ausbildungsstätte er dies tut. Grundsätzlich liegt der Grundbedarf bei 373 Euro.

Die Wohnpauschale steht ausschließlich Studierenden an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen zu. Für alleinlebende Studenten liegt der Betrag bei 224 Euro. Wohnt die Person noch im Elternhaus, stehen ihm 49 Euro zu.

Greift die Familienversicherung nicht und der Studierende muss sich allein versichern, bekommt der 62 Euro als Zuschuss zur Krankenversicherung und 11 Euro als Zuschuss zur Pflegeversicherung.

Abweichungen sind bei diesen Pauschalangaben trotzdem möglich. Es spielt eine Rolle, ob ein Student nebenbei arbeitet oder andere Finanzierungsmodelle in Anspruch nehmen kann. Dies ergibt sich aber aus der Berechnung im Bewilligungsverfahren.

Wie lange wird die Leistung gezahlt?

Förderungsdauer und Regelstudienzeit stehen in Zusammenhang. Die Leistung wird ab dem ersten Monat des Erststudiums bewilligt. Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Antrag spätestens im Laufe des ersten Studienmonats vorliegt.

Die Zahlungen enden in dem Monat, in dem der Studierende seine Abschlussnote erfährt. Die Regelung ist noch recht neu und erst seit August 2016 in Kraft.

Es kann sein, dass die BAföG-Leistung länger gezahlt wird. Die ist z.B. bei einer vorliegenden Behinderung oder eine Schwangerschaft der Fall. Dafür muss aber gegeben sein, dass weiterstudiert wird. Details hierzu erhalten Studierende bei ihrem Förderamt.

Die Anrechnung von Vermögen

Die gute Nachricht ist, dass elterliches Vermögen keine Berücksichtigung findet. Hat der Studierende selbst Vermögen, wird dieses angerechnet. Bei kinderlosen alleinlebenden Studenten wird Vermögen über 5.200 Euro angerechnet. Die Leistung verringert sich entsprechend. Wichtig für Studenten ist die Tatsache, dass auch Fahrzeuge (Auto oder Motorrad) als Vermögen angerechnet werden. Haushaltsinventar findet keine Berücksichtigung.

Wie sieht es mit der Rückzahlung aus?

Die Hälfte des Studenten-BAföGs muss zurückgezahlt werden. Es handelt sich zwar um eine zinslose Leistung, aber die Erstattung kommt irgendwann auf den Studierenden zu. Mit der Rückzahlung wird 5 Jahre nach der letzten Zahlung begonnen. Der Student wird allerdings rechtzeitig ca. 6 Monate vor Fälligkeit erinnert.

Es gibt auf Grund der Lebensumstände auch Ausnahmen. Ist ein Studierender arbeitslos oder hat nur wenig einkommen, kann er zunächst freigestellt werden. Die Freistellung muss natürlich beantragt werden. Die Rückzahlung wird in diesem Fall nur verschoben, nicht erlassen.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln übernimmt die Organisation der Rückzahlung. Das BVA muss stets die aktuelle Anschrift des Studierenden haben, um ihn kontaktieren zu können. Muss das BVA selbst nach der neuen Anschrift forschen, muss der Studierende eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro entrichten. Kommt es dadurch auch noch zu Zahlungsrückständen, muss derjenige auch noch mit Verzugszinsen rechnen.

Begabtenförderung – die Alternative

Es existieren 13 Begabtenförderungswerke. Bei diesen können Studenten, denen BAföG zusteht auch die Begabtenförderung beantragen. Die Leistungen aus dieser Förderung müssen nicht zurückgezahlt werden. Um diese Unterstützung zu erhalten, muss der Student eine überdurchschnittliche Leistung vorweisen. Gesellschaftliches Engagement ist ebenfalls eine Anforderung. Es ist nur eine Unterstützung möglich – BAföG oder Begabtenförderung.

Ist man für die Begabtenförderung nicht geeignet, gibt es noch die Möglichkeit anderer Stipendienangebote. Das Internet gibt hier detaillierte Auskunft.

Fazit:

Während der Studienzeit gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten. Ob BAföG, Begabtenförderung oder Stipendium, die finanzielle Unterstützung erfordert zwar einiges an Fleißarbeit (Antragstellung), aber erleichtert die Studienzeit ungemein.

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