Kindergeld

Mit der Geburt eines Kindes steht den Eltern Kindergeld zu. Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Familienkasse. Die Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angeschlossen. Das Kindergeld ist zur finanziellen Absicherung des Kindes gedacht und wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Normalerweise endet der Kindergeldbezug, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Es gibt die Möglichkeit, das Kindergeld länger zu beziehen. Die maximale Altersgrenze liegt allerdings bei 25 Jahren.

Mit der Geburt eines Kindes steht den Eltern Kindergeld zu. Sie stellen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Familienkasse. Die Familienkassen sind der Agentur für Arbeit angeschlossen. Das Kindergeld ist zur finanziellen Absicherung des Kindes gedacht und wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt. Normalerweise endet der Kindergeldbezug, wenn ein Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Es gibt die Möglichkeit, das Kindergeld länger zu beziehen. Die maximale Altersgrenze liegt allerdings bei 25 Jahren.

Wann steht jemandem Kindergeld zu?

Eltern steht ab Geburt eines Kindes die Kindergeldleistung zu. Das Kindergeld wird auch nach dem 18. Lebensjahr weitergezahlt, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet oder eine Ausbildung beginnen möchte. Befindet sich das Kind im Freiwilligendienst, wird ebenfalls weitergezahlt. Es spielt keine Rolle, um welche Art Ausbildung es sich handelt. Es zählt die betriebliche Ausbildung ebenso, wie eine schulische Ausbildung oder das Studium.

Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird in einem monatlichen Zyklus ausgezahlt und zwar an Eltern oder Vormund. Die direkte Überweisung an das Kind ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme ist, wenn der Verantwortliche seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt. In diesem Fall kann das Kind einen Abzweigungsantrag stellen. Danach wird geprüft, ob zu wenig Unterstützung geleistet wird. Zu wenig wäre, wenn die Unterstützung unter dem Kindergeldbetrag liegt. Wird dies nachgewiesen, wird die Kindergeldzahlung an das Kind umgelegt. Während der Prüfung werden die monatlichen Zahlungen eingestellt. Bekommt das Kind Recht, werden die Beträge nachträglich überwiesen.

Wann sind die Auszahlungstermine?

Wann das Kindergeld ausgezahlt wird, ist an der Kindergeldnummer ersichtlich. Die letzte Ziffer gibt Aufschluss darüber, wann die Zahlung eingeht. Die Ziffern 0 und 1 werden zum Anfang des Monats überwiesen, 8 und 9 stehen am Schluss der Termine. Die Zahlen dazwischen werden im zweiten Drittel eines Monats überwiesen.

Der Intervall der Auszahlung ist aber gleichmäßig und zuverlässig.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Pro Kind steht Eltern ein steuerlicher Freibetrag zu – der Kinderfreibetrag. Dieser wird nicht versteuert und ist zum Wohle des Kindes gedacht. Der Steuerfreibetrag beläuft sich je Kind auf 7.248 Euro jährlich.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2016 erhalten Eltern für das erste und zweite Kind je 190 Euro. Für das dritte Kind werden 196 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 221 Euro gezahlt. Die Höhe der Kindergeldzahlung ist also von der Anzahl der Kinder abhängig.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Wenn eine Person als Entwicklungshelfer eingesetzt ist, bekommt sie in dieser Zeit kein Kindergeld. Beginnt sie aber nach dieser Zeit eine Ausbildung, so wird das Kindergeld für die Dauer der Entwicklungshelfer-Tätigkeit gezahlt, auch wenn das 25. Lebensjahr bereits erreicht ist.

Leidet ein Kind schon vor dem 25. Lebensjahr an einer Behinderung und ist dadurch nicht in der Lage seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird das Kindergeld weitergezahlt. Üblicherweise geht die Leistung in diesen Fällen bis zum Lebensende weiter.

Fazit:

Das Kindergeld ist eine obligatorische Leistung an Eltern oder Vormund. Es wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. In wenigen Fällen wird das Kindergeld auch darüber hinaus gezahlt.

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