DIE WICHTIGSTEN INFORMATIONEN ZU UNSERER LERNBEGLEITUNG

Gut informiert von Anfang an

Die Unterrichtsvereinbarung schafft einen klaren Rahmen für die gemeinsame Lernbegleitung. 
Auf dieser Seite finden Sie ergänzende Informationen zu den wichtigsten Punkten der Unterrichtsvereinbarung.

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Liebe Eltern,

mir ist bewusst, dass die Wahl einer passenden Lernbegleitung Vertrauenssache ist. Deshalb haben wir unsere Unterrichtsvereinbarung bewusst verständlich und transparent gestaltet.

Mein Ziel ist, dass Sie sich jederzeit gut informiert fühlen und wir uns gemeinsam auf das konzentrieren können, worauf es wirklich ankommt: die Entwicklung Ihres Kindes.

Herzliche Grüße

Christian Klee
Gründer von Nachhilfe Christian Klee

Unsere Leistungsmodelle

(Siehe Punkt 3 in unserer Vereinbarung)

1 - PLUS

richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die fachliche Unterstützung in einem oder mehreren Schulfächern benötigen.

Der Schwerpunkt liegt auf:

  • Verständnis von Unterrichtsinhalten
  • Schließen von Wissenslücken
  • Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
  • Aufbau von Lernstrategien

Varianten

PLUS – 1 Fach
DUO PLUS – 2 Fächer
KOMFORT PLUS – 3 Fächer

2 - GENIUS

verbindet fachliche Förderung mit einer individuellen Begleitung persönlicher Lernherausforderungen.
Je nach Situation können Themen wie folgende in die Lernbegleitung einfließen:

  • Lernmotivation
  • Konzentration
  • Prüfungsangst
  • ADHS
  • Dyskalkulie
  • Hochbegabung
  • Hochsensibilität
  • Selbstvertrauen

Ziel ist eine ganzheitliche Unterstützung, die über reine Wissensvermittlung hinausgeht.

Kann man den Umfang der Einheiten während der Zusammenarbeit anpassen?

Ja, selbstverständlich. Der Umfang der Unterrichtseinheiten kann jeweils zum Monatsende in Absprache mit Ihrer Lehrkraft flexibel angepasst werden. Haben Sie beispielsweise zunächst 60 Minuten Mathematik pro Woche vereinbart, kann die Unterrichtszeit später problemlos auf 90 Minuten erweitert oder auf 45 Minuten reduziert werden.

Gerade zu Beginn der Zusammenarbeit kann es sinnvoll sein, die ersten Monate etwas intensiver zu gestalten, um eine stabile Grundlage aufzubauen. Auch vor den Prüfungen oder in besonderen Lernphasen kann eine vorübergehende Erhöhung der Unterrichtszeit hilfreich sein.

Unser Ziel ist es, die Lernbegleitung flexibel an die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes anzupassen – damit die Unterstützung immer genau dort ansetzt, wo sie gerade gebraucht wird.

Beginn, Laufzeit und Kündigung

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Wann beginnt die Lernbegleitung?

Der Beginn der Lernbegleitung wird individuell vereinbart und in der Unterrichtsvereinbarung festgehalten.

Wie lange läuft die Vereinbarung?

Die Lernbegleitung läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
Dadurch bleibt genügend Flexibilität, um auf die individuelle Entwicklung des Kindes einzugehen.

Wie kann gekündigt werden?

Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich
gekündigt werden.

Zahlung

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Wann wird das Honorar fällig?

Das monatliche Honorar wird jeweils bis zum 5. eines Monats im Voraus gezahlt.

Warum erfolgt die Zahlung monatlich?

Die monatliche Zahlungsweise ermöglicht eine verlässliche Planung für alle Beteiligten und sichert einen
festen Platz im Kalender der Lernbegleitung.

Krankheit, Ausfälle und Nachholtermine

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Was passiert bei Krankheit meines Kindes?

Kann eine Unterrichtseinheit krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden, entsteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Guthaben.
Dieses Guthaben kann später für Nachholtermine genutzt werden.

Was passiert bei Krankheit der Lernbegleitung?

Fällt eine Unterrichtseinheit aufgrund der Lernbegleitung aus, wird selbstverständlich ein entsprechendes Guthaben gutgeschrieben oder ein Nachholtermin vereinbart.

Was passiert bei kurzfristigen Absagen?

Wir bitten um möglichst frühzeitige Information.
Je früher ein Termin abgesagt wird, desto besser können alternative Lösungen gefunden werden.
In besonderen Situationen finden wir gemeinsam eine faire und menschliche Lösung.

Ferien und Urlaub

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Findet Unterricht in den Ferien statt?

Ja. Grundsätzlich findet die Lernbegleitung auch während der Schulferien statt.

Viele Familien nutzen die Ferien sogar gezielt, um Wissenslücken aufzuarbeiten oder sich auf kommende
Schuljahre vorzubereiten.

Die Ferien bieten dabei besondere Vorteile:

  • Lernen ohne Schulstress: Hausaufgaben, Klassenarbeiten und Notendruck entfallen. Viele Kinder lernen dadurch entspannter und aufnahmefähiger.
  • Wissenslücken schließen: Während des Schuljahres bleibt oft wenig Zeit, um ältere Themen gründlich aufzuarbeiten. Die Ferien schaffen hierfür den nötigen Freiraum.
  • Gut vorbereitet ins neue Schuljahr starten: Ein Blick auf kommende Themen kann Sicherheit geben und den Einstieg nach den Ferien erleichtern.
  • Individuelle Förderung: Die Ferien bieten Raum für Themen, die im Schulalltag häufig zu kurz kommen, beispielsweise Lernstrategien, Konzentration oder Prüfungsvorbereitung.
  • Sanfte Struktur: Einzelne Lerntermine können den Ferien eine angenehme Struktur geben, ohne die Erholung oder Freizeitgestaltung einzuschränken.

Selbstverständlich können Termine individuell abgestimmt werden. Viele Familien nutzen die Ferien bewusst flexibel – beispielsweise durch weniger Termine oder längere Einheiten.

Guthaben

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Warum gibt es die Guthabenregelung?

Die Guthabenregelung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Planungssicherheit für die Lernbegleitung und Flexibilität für Familien.

Das monatliche Honorar sichert einen festen Platz im Kalender der Lernbegleitung. Gleichzeitig wissen wir, dass Krankheit, Klassenfahrten, Schulveranstaltungen oder andere Ereignisse dazu führen können, dass einzelne Termine nicht stattfinden können.
Daher können unter bestimmten Voraussetzungen Guthaben entstehen, die später genutzt werden können.

Was ist ein Guthaben?

Ein Guthaben entsteht, wenn bereits bezahlte Unterrichtseinheiten nicht durchgeführt werden konnten.
Dieses Guthaben kann später für zusätzliche oder nachgeholte Termine genutzt werden.

Beispiel

Max besucht die Lernbegleitung einmal pro Woche für 60 Minuten.
Im April sind vier Unterrichtseinheiten vorgesehen.

Woche 1: durchgeführt
Woche 2: durchgeführt
Woche 3: krankheitsbedingt ausgefallen
Woche 4: durchgeführt

In diesem Fall entsteht ein Guthaben von: 1 Unterrichtseinheit à 60 Minuten
Diese Einheit kann später nachgeholt werden.

Wie wird ein Guthaben genutzt?

Guthaben können beispielsweise verwendet werden für:

  • Nachholtermine
  • zusätzliche Förderstunden
  • intensive Prüfungsvorbereitung
  • Ferienunterricht

Die genaue Terminplanung erfolgt individuell mit der Lernbegleitung.

Wie lange bleibt ein Guthaben bestehen?

Guthaben können bis zu sechs Monate genutzt werden.
Danach verfallen sie automatisch.

Warum gibt es eine zeitliche Begrenzung?

Die Begrenzung schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Ohne eine zeitliche Begrenzung könnten sich über Jahre hinweg Guthaben ansammeln, die später organisatorisch kaum noch sinnvoll eingesetzt werden können.

Kann Guthaben ausgezahlt werden?

Nein. Guthaben dienen ausschließlich der Durchführung von Lernbegleitungen und können nicht ausgezahlt werden.

Wie hoch darf ein Guthaben maximal sein?

Das Guthaben darf maximal sechs Unterrichtseinheiten betragen.
Wird diese Grenze erreicht, empfehlen wir eine zeitnahe Nutzung der vorhandenen Guthaben

Unser Grundsatz

Wir möchten die Guthabenregelung nicht als starres System verstehen, sondern als faire Möglichkeit, auf die unterschiedlichen Situationen von Familien einzugehen.

Unser Ziel ist es, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Familien als auch einer verlässlichen Planung gerecht werden.

Online-Unterricht

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Über welche Plattform findet der Unterricht statt?

Je nach Standort und Lernbegleitung nutzen wir beispielsweise:

  • Google Meet
  • Microsoft Teams
  • Zoom

Die Zugangsdaten werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Wird der Unterricht aufgezeichnet?

Eine Aufzeichnung erfolgt grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten.

Datenschutz

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Der Schutz persönlicher Daten hat für uns einen hohen Stellenwert. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://nachhilfe-christianklee.de/datenschutz/

Unser Verständnis von Lernbegleitung

(Siehe Punkt 4 in unserer Vereinbarung)

Wir verstehen Lernen als mehr als reine Wissensvermittlung.

Unsere Arbeit basiert auf:

  • Vertrauen
  • Wertschätzung
  • Verlässlichkeit
  • Ehrlichkeit
  • individueller Förderung

Jedes Kind bringt eigene Stärken, Herausforderungen und Potenziale mit.
Unser Ziel ist es, Kinder auf ihrem individuellen Weg bestmöglich zu begleiten.

Häufige Fragen

Muss mein Kind jede Woche teilnehmen?

Ja, die regelmäßige Teilnahme ist ein wichtiger Bestandteil erfolgreicher Lernbegleitung.

Können Unterrichtszeiten verändert werden?

Ja. Änderungen sind nach Absprache jederzeit möglich, sofern entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.

Kann ich zusätzliche Termine buchen?

In vielen Fällen ja. Sprechen Sie hierzu einfach die zuständige Lernbegleitung an.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ihre erste Ansprechperson ist immer die zuständige Lernbegleitung bzw. Standortleitung. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter

Wir freuen uns auf eine wertschätzende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Sie haben Interesse an (Online-)Nachhilfe bei uns? Wir freuen uns darauf Sie und ihr Kind kennenzulernen. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Telefontermin und lernen Sie uns kennen! Bei uns entscheidet das Bauchgefühl.