Studentenjob

In der Studienzeit ist das Geld eher knapp. Viele Studenten legen sich aus diesem Grunde einen Nebenjob zu. So kommt ein wenig mehr Geld in die Kasse.

In der Studienzeit ist das Geld eher knapp. Viele Studenten legen sich aus diesem Grunde einen Nebenjob zu. So kommt ein wenig mehr Geld in die Kasse.


Wie viel Arbeit ist erlaubt?

Zur Zeit der Vorlesungen sollten Vollzeit-Studenten nicht mehr als 20 Stunden nebenher arbeiten. Vollzeit-Studenten sind die, die hauptsächlich studieren und wirklich nur nebenbei arbeiten. Nimmt der Nebenjob Überhand, kann der Status „Student“ auch aberkannt werden. In den Semesterferien können Studenten frei entscheiden, wie viel sie arbeiten möchten. In dieser Phase sind sogar Vollzeit-Jobs erlaubt. Um den Status „Student“ zu behalten, darf ein Studierender in 26 Wochen jährlich mehr als 20 Stunden arbeiten.

Es gibt auch das Modell, innerhalb des Semesters nicht zu arbeiten, dafür aber in den Ferien Vollzeit zu jobben.


Wie finde ich einen Job?

Im Internet gibt es spezielle Jobbörsen für Studenten. Die Beschäftigungspalette ist sehr weit gefächert. Es sollte jedem Studierenden möglich sein, ein maßgeschneidertes Angebot zu finden.

An den meisten Hochschulen werden entsprechende Angebote am „Schwarzen Brett“ ausgehängt. Außerdem hilft die Studienberatung gern weiter und klärt über diverse Jobmöglichkeiten in der Umgebung auf.


Was ist ein Werkstudent?

Als Werkstudent ist man bereits in seinem zukünftig gewünschten Aufgabenfeld tätig. Unternehmen geben zwar einige Kriterien vor, helfen den Studierenden aber auch, erste Berufserfahrung zu sammeln. Werkstudenten verdienen meist recht gut und können von einer gewissen Flexibilität der Arbeitgeber ausgehen. Diesen ist nämlich bewusst, dass die Ausbildung der Studenten oberste Priorität hat.

Auch Werkstudenten müssen sich an die 20-Stunden-Regel halt. Sie müssen weder kranken-, noch renten- oder pflegeversichert werden. In dem Moment, in dem ein Studierender monatlich über 450 Euro verdient, wird er nicht mehr als Aushilfe, sondern als Werkstudent geführt. Geschieht dies nicht, muss der Arbeitgeber 30 % des Verdienstes an die Minijob-Zentrale abführen.


Was ist ein Praktikum?

Ein freiwilliges Praktikum verschafft dem Studierenden praktische Berufserfahrung. Ist kein Pflichtpraktikum vorgeschrieben, kann sich der Studierende von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Monatsverdienst darf dann aber auch nicht über 450 Euro liegen.

Praktika werden in der Regel schlecht oder gar nicht vergütet. Muss ein Student ein Pflichtpraktikum absolvieren, ist er – unabhängig von Vergütung und Dauer – von der Sozialversicherungspflicht befreit. Muss ein Student ein Wartesemester hinnehmen und entscheidet sich für ein Praktikum, wird er als „vollbeschäftigt“ eingestuft und ist deshalb auch sozialversicherungspflichtig.


Die richtige Bewerbung

Im Grunde gelten für eine Bewerbung um einen Nebenjob die gleichen Regeln, wie für eine übliche Bewerbung. Sie sollte korrekt formuliert sein und den richtigen Ton treffen. Bewerber für eine Werkstudentenstelle sollten auf ihre Fähigkeiten aufmerksam machen. Es ist auch sinnvoll zu erläutern, warum diese Branche für das Werkstudium die Richtige ist.

In Minijobs kommen Studenten schnell und unformell unter. Eine Suche dürfte recht schnell zum Erfolg führen.


Fazit:

Studentenjobs gibt es in verschiedenen Ausführungen und Intensitäten. Werden die Richtlinien beachtet, können sich Studenten nicht nur etwas Geld dazuverdienen, sondern auch erste Berufserfahrung sammeln.

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