Rechte der Auszubildenden

Welche Rechtsgrundlage für einen Auszubildenden gilt, hängt von seinem Alter ab. Während Azubis über 18 dem Arbeitsrecht unterliegen, gilt für Jugendliche unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Welche Rechtsgrundlage für einen Auszubildenden gilt, hängt von seinem Alter ab. Während Azubis über 18 dem Arbeitsrecht unterliegen, gilt  für Jugendliche unter 18 das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Infos zur Probezeit

In der Regel wird im Ausbildungsvertrag eine Probezeit aufgeführt. In dieser Zeit sollen sich Azubi und Ausbildungsbetrieb beschnuppern. Der Auszubildende kann schauen, ob der gewählte Beruf auch in der Realität seinen Vorstellungen entspricht. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beiderseitig gekündigt werden. Die Länge der Probezeit variiert in der Regel zwischen einem und vier Monaten.

Regelung von Arbeitszeit und Pausen

Unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren. Die wöchentliche Arbeitszeit darf für Auszubildende maximal 40 Stunden pro Woche, also 8 Stunden pro Tag, betragen. Die Arbeit soll zwischen 6 und 20 Uhr ausgeführt werden. Für einige Ausbildungsbereiche gibt es aber Sonderregelungen.

Arbeitet ein Azubi zwischen 4 ½ und 6 Stunden, darf er eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Beträgt die tägliche Arbeitszeit mehr als sechs Stunden, muss der Auszubildende mindestens eine Stunde Pause machen. Er darf nicht mehr als 4 ½ Stunden am Stück arbeiten.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Wie bereits angesprochen, gibt es für einige Ausbildungsberufe Sonderregelungen für Jugendliche, die älter als 16 sind.

In Mehrschichtbetrieben dürfen sie bis 23 Uhr arbeiten. In der Landwirtschaft liegt das Arbeitszeitfenster zwischen 5 und 21 Uhr. Im Gaststättenbereich oder Schaustellergewerbe darf bis 22 Uhr gearbeitet werden. Auch in Konditoreien und Bäckereien gelten Sonderregelungen. Die Arbeitszeit darf bereit um 5 Uhr beginnen. Junge Menschen ab 17 dürfen in der Bäckerei bereits ab 4 Uhr arbeiten.

Wie viel Urlaub steht dem Azubi zu?

Auch der Mindest-Urlaubsanspruch hängt vom Alter des Azubis ab. Mit 15 Jahren stehen ihnen mindestens 30 Tage zu, mit 16 Jahren sind nur noch 27 Urlaubstage vorgeschrieben. Für 17-jährige Auszubildende müssen 25 Tage Urlaub bewilligt werden.

In Ausbildungen mit angekoppeltem Berufsschulunterricht soll der Urlaub innerhalb der Schulferien geplant werden. Wenn es organisatorisch nicht machbar ist, muss der Azubi innerhalb des Urlaubs den Berufsschulunterricht besuchen. Er bekommt dafür dann aber den Urlaubstag erstattet.

Fazit:

Auszubildende sollten sich über ihre Rechte informieren. Nur unter deren Einhaltung ist gewährleistet, dass der Jugendliche nicht überfordert wird oder gar gesundheitlich unter der Ausbildung leidet.

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