Praktikum – Was gibt es für Unterscheide?

Praktikum
Während des Schülerpraktikums schnuppern Schüler das erste Mal ins echte Berufsleben. Durch dieses Praktikum können die jungen Leute ihre beruflichen Vorlieben ausloten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit abzuschätzen, welche Praktikanten für eine spätere Ausbildung in Frage kommen.

Das Schülerpraktikum

Während des Schülerpraktikums schnuppern Schüler das erste Mal ins echte Berufsleben. Durch dieses Praktikum können die jungen Leute ihre beruflichen Vorlieben ausloten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit abzuschätzen, welche Praktikanten für eine spätere Ausbildung in Frage kommen. Ein schriftliches Zeugnis über das Praktikum macht Sinn, da es für die spätere Bewerbung benutzt werden kann. Es gibt strikte Regelungen bzgl. der Arbeitszeit. Schüler dürfen maximal 40 Stunden in der Woche, höchstens 8 Stunden am Tag arbeiten. Die tägliche Arbeitszeit darf nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Eine Entlohnung gibt es für diese Praktika nicht. Praktikanten, die Interesse und Einsatz zeigen bleiben natürlich in guter Erinnerung und tun sich damit auch selbst einen Gefallen. Von Seiten der Schule werden Schülerpraktika im 9. Schuljahr eingeplant. Wer dies freiwillig machen möchte, kann z.B. die Sommerferien nutzen.

Das freiwillige Praktikum

Nimmt jemand an einem Studiengang teil, für den am Ende keine Festanstellung absehbar ist, sollte er freiwillige Praktika durchführen. Studiengänge, für die das Sinn macht sind beispielsweise Geschichte, Anglistik oder Germanistik. Praxiserfahrung macht sich aber später in den Bewerbungen gut. In den Semesterferien können solche freiwilligen Praktika perfekt eingeplant werden. Während eines solchen Praktikums wird auch Urlaub gewährt. Eine Bezahlung ist heutzutage auch üblich, was nicht bedeutet, dass alle freiwilligen Praktika bezahlt werden.

Das Pflichtpraktikum

In einigen Studiengängen ist es vorgeschrieben, vor Studienbeginn ein Praktikum zu absolvieren und dieses auch nachzuweisen. Es kann auch sein, dass das Praktikum bzw. einige Praktikumsmonate bis zum Schluss des Semesters gemacht werden müssen. Im Pflichtpraktikum gibt es keinen Urlaubsanspruch. Wenn es eine Bezahlung gibt, ist diese nicht hoch. Es ist eher üblich, dass es gar keine Bezahlung gibt.

Das Praktikumssemester

In Fachhochschulen wird besonders gefördert, das Praxis und Theorie in der Ausbildung verbunden werden. Deshalb werden Praktikumssemester fest in den Studienplan aufgenommen. Es gibt währenddessen keinen Urlaub und auch auf eine Bezahlung sollte man nicht zählen. Im Finanzbereich werden einige Praktika dennoch bezahlt.

Fazit:

Es gibt ganz unterschiedliche Formen des Praktikums. Es kommt auf die Art der Ausbildung und des Zieles an, welches Praktikum für jemanden in Frage kommt.

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